VPU e. V. Position zu aktuellen Reformvorhaben in der Krankenhauspflegefinanzierung und Personalsteuerung

- Stellungnahme
Zu den Reformvorhaben in der Krankenhauspflegefinanzierung und der Personalsteuerung nimmt der VPU e. V. grundlegend Stellung. Im Mittelpunkt stehen die Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Steuerungsstrukturen, die Vereinheitlichung von Daten sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, qualitätsorientierten Pflegepersonalausstattung zur Gewährleistung der Versorgungsqualität.

Grundsätzlich begrüßt und unterstützt der VPU e.V. die Zielsetzung einer Entbürokratisierung unter Reduktion redundanter Doppelstrukturen sowie die Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Steuerungsstrukturen im Krankenhaus, die Vereinheitlichung von Datenstrukturen, die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Systems zur Abbildung pflegerischer Leistungen sowie eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Personalsteuerung. Zugleich weist der VPU e.V. jedoch ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin und – vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – auch zunehmend die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten, finanzierbaren und gleichzeitig professionellen Pflegepersonalausstattung zur Sicherung der Versorgungsqualität besteht.

Eine Abschaffung zentraler pflegerischer Sicherungs- und Steuerungsinstrumente darf nicht dazu führen, dass Pflege erneut lediglich als nachgeordnete Kostenvariable innerhalb ärztlich geprägter Leistungslogiken behandelt wird.

Der VPU e.V. fordert eine sichere Patient:innenversorgung, die auf verbindlichen pflegerischen Steuerungsgrundlagen, stabiler Finanzierung und der konsequenten Einbindung qualifizierter sowie akademischer Pflegekompetenzen beruht. Pflege ist ein eigenständiger Leistungserbringer mit
unmittelbarer Relevanz für Versorgungsqualität, Patient:innensicherheit und Ergebnisverantwortung – und muss entsprechend sichtbar, steuerungsrelevant und perspektivisch auch vergütungsrelevant abgebildet werden.

Für eine sinnvolle, vorausschauende und tragfähige Planung im Pflegedienst braucht es Verlässlichkeit und Übergangszeiten, nicht zyklische Aufmerksamkeit. Das Papier „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“ erweckt jedoch den Eindruck, dass nach der während der Pandemie bestätigten Systemrelevanz im Nachgang erkämpfte Errungenschaften sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs und zur Anerkennung seiner Leistungen im Gesundheitswesen nun mit einem Federstrich wieder rückabgewickelt werden sollen.

Zu 1: Reintegration des Pflegebudgets in das DRG-System

Der VPU e.V. erkennt an, dass die vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten über das Pflegebudget weiterentwickelt werden muss. Eine Reintegration in das DRG-System ist jedoch nur vertretbar, wenn pflegerische Leistungen auf Basis einer bundeseinheitlichen Pflegeklassifikation eigenständig erfasst, bewertet und über ein zweckgebundenes, leistungsorientiertes Pflegebudget refinanziert werden. Andernfalls droht insbesondere für Universitätsklinika und andere Maximalversorger eine erneute strukturelle Unterfinanzierung pflegerischer Leistungen. Vorhaltekosten, tarifliche Entwicklungen, gesetzlich bedingte Kostensteigerungen für u. a. die Umsetzung von G-BA-Richtlinien sowie der erhöhte Personalbedarf hochspezialisierter Versorgungsstrukturen würden durch pauschalierte Durchschnittsvergütungen nicht auskömmlich abgebildet.

Universitätsklinika wären hiervon besonders betroffen, da ihre Pflegepersonalkosten durch hochspezialisierte Versorgungsaufträge, akademische Pflege, APN-Strukturen und pflegewissenschaftliche Funktionen überdurchschnittlich geprägt sind. Eine pauschalierte Rückführung in das DRG System würde diese Strukturen gefährden, innovative Pflegerollen schwächen und die professionelle Weiterentwicklung der Pflege erheblich erschweren.

Der VPU e.V. plädiert für eine mindestens zweijährige Übergangsphase mit einem gedeckelten Pflegebudget sowie die anschließende Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeklassifikation unter verbindlicher Beteiligung der pflegeprofessionellen Sprachorgane. Tarifliche und gesetzliche Kostenentwicklungen, bestehende Stellenstrukturen sowie qualitätsrelevante Pflegeleistungen einschließlich akademischer Pflege und APN-Rollen müssen vollständig, zweckgebunden und transparent refinanziert werden. Eine Herausnahme von Kostenbestandteilen aus dem Pflegebudget darf erst erfolgen, wenn deren verlässliche Finanzierung im DRG-System nachweislich sichergestellt ist.

Zu 2: Entbürokratisierung bei der Personalbemessung im Krankenhaus

Der VPU e.V. warnt ausdrücklich davor, dass der Wegfall verbindlicher
Personalbemessungsinstrumente zugunsten einer nicht näher definierten Generalnorm die Steuerungsfähigkeit der Personalausstattung erheblich schwächt und das Pflegemanagement zurück in eine passive Rolle drängt.

Internationale Evidenz zeigt eindeutig, dass eine angemessene Personalausstattung eng mit Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und stabilen Arbeitsbedingungen verbunden ist. Der Ersatz verbindlicher Instrumente durch unverbindliche Zielsetzungen oder Normen wird diesem
Zusammenhang nicht gerecht.

Eine ersatzlose, vorzeitige Abschaffung der PPR 2.0 noch vor der Veröffentlichung einer Evaluation zur Einführung des Systems anstelle einer Weiterentwicklung auf Basis repräsentativer Daten oder des Einsatzes eines wissenschaftlich fundierten Alternativsystems ist zudem als massiver Vertrauensverlust in die Regierung mit langfristigen Folgen für die Glaubwürdigkeit zu bewerten und strikt abzulehnen.

Kostendruck und mangelhafte Finanzierung haben bereits in der Vergangenheit zu einem problematischen Personalschwund in der Pflege geführt. Eine allgemeine Verpflichtung der Krankenhäuser, für eine ausreichende Personalausstattung zu sorgen, verschiebt die Zuständigkeit in die einzelnen Häuser, bleibt zu unbestimmt und schafft keine hinreichende Verbindlichkeit für eine sichere, bedarfsgerechte und vorausschauende Personalsteuerung im Hinblick auf bereits bekannte Herausforderungen (z. B. Berentung der Boomer-Generation).

Der VPU e.V. fordert die Weiterentwicklung der Personalbemessung zu einem wissenschaftlich fundierten und transparenten System, das alle stationären Bereiche sowie die zunehmend sektorenübergreifende Versorgung einbezieht. Dieses soll als internes Steuerungsinstrument dienen und zugleich als Nachweis der Mittelverwendung gegenüber den Kostenträgern genutzt werden. Parallel dazu muss eine einheitliche Pflegeklassifikation sowie eine leistungsorientierte Vergütung zwingend vorbereitet werden.

Zu 3: Neustrukturierung der Datenlieferungen

Im Sinne eines Bürokratieabbaus erkennt der VPU e.V. in Punkt 3 enormes Potenzial zur Entlastung des Personals im Krankenhaus. Die Abschaffung redundanter Meldungen sowie eine Überprüfung widersprüchlicher, kleinschrittiger und teilweise „unverzüglich zu meldender“ Dokumentationsverpflichtungen ist vollumfänglich zu unterstützen. Datenstrukturen und digitale Schnittstellen sind zu vereinheitlichen, und vorhandene Daten sollten nach dem Prinzip der einmaligen
Erfassung mehrfach nutzbar gemacht werden.

Gleichzeitig ist unter Einbezug von Pflegeexpertise sicherzustellen, dass pflegerelevante und qualitätsbezogene Informationen integriert werden. Pflegebezogene Daten sind unverzichtbar für Personalsteuerung, Qualitätsentwicklung, Patient:innensicherheit, Versorgungsforschung und wissenschaftliche Evaluation. Dies gilt insbesondere auch für Universitätskliniken im Kontext von Forschung und Innovation.

Darüber hinaus sollten bestehende Personal-, Besetzungs- und Nachweisvorgaben systematisch aufeinander abgestimmt werden. Unterschiedliche Regelungslogiken dürfen sich in der praktischen
Steuerung nicht konterkarieren, sondern müssen zu einer konsistenten Gesamtlogik für bedarfsgerechte Personalausstattung, Pflegequalität und Patient:innensicherheit zusammengeführt werden.

Der VPU e.V. fordert bundesweit einheitliche und vereinfachte Datensätze, Mehrfachnutzung und Publikation vorhandener Daten, digitale Schnittstellen, die Harmonisierung paralleler Personal- und Besetzungsvorgaben sowie den Erhalt pflegerelevanter Qualitätsindikatoren unter Einbeziehung pflegefachlicher und pflegewissenschaftlicher Expertise.

Zu 4: Perspektive für die Stärkung der Pflege im Krankenhaus

Der VPU e.V. begrüßt die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Systems zur Abbildung von Pflegeleistungen und Pflegediagnosen ausdrücklich. Ein solches System kann Pflege fachlich sichtbarer machen, die Professionalisierung stärken und perspektivisch dazu beitragen, Pflege im Krankenhaus nicht allein als Kosten- oder Personalbedarf, sondern als eigenständige Leistungserbringerin im Versorgungssystem abzubilden.

Entscheidend ist jedoch, dass professionelle Pflege dabei nicht auf einzelne Tätigkeiten „am Bett“ reduziert wird. Pflege umfasst den gesamten Pflegeprozess einschließlich Assessment, Pflegediagnostik, klinischer Entscheidungsfindung, Pflegeprozesssteuerung, Beratung, Edukation, Koordination, Qualitätsentwicklung sowie pflegesensitiver Ergebnisindikatoren. Gerade indirekte, koordinierende und beratende Leistungen sowie akademischqualifizierte Pflegefachpersonen und APN-Rollen leisten einen wesentlichen Beitrag zu Versorgungsqualität, Patient:innensicherheit und sektorenübergreifender Versorgung.

Der VPU e.V. fordert die Einführung eines bundesweiten Klassifikationssystems unter maßgeblicher Beteiligung der Pflegeprofession. Dieses muss den gesamten Pflegeprozess abbilden, internationale Standards berücksichtigen und Pflege als eigenständige, steuerungs- und vergütungsrelevante Versorgungsleistung sichtbar machen. Koordinierende, beratende, qualitätsbezogene, pflegewissenschaftlich fundierte und akademische Pflegeleistungen einschließlich APN-Rollen sind dabei ausdrücklich zu integrieren. Gleichzeitig sind realistische Übergangsfristen, digitale Anschlussfähigkeit, Qualifizierungserfordernisse und eine praxistaugliche Implementierung sicherzustellen. Gemessen an der Dokumentationsqualität im Rahmen des Klassifikationssystems sollte krankenhausindividuell eine sich ergebende Prüfquote festgelegt und bei sehr guten Ergebnissen eine
Honorierung gewährt werden.

Zu 5: Künftige Berücksichtigung der Pflege als Qualitätskriterium bei der

Die Berücksichtigung pflegebezogener Qualitätsaspekte bei der Zuweisung von Leistungsgruppen istgrundsätzlich zu begrüßen. Sichere Versorgung setzt ausreichend verfügbares und angemessen qualifiziertes Pflegepersonal voraus. Kritisch zu bewerten ist jedoch eine undifferenzierte Verknüpfung bestehender Pflegepersonaluntergrenzen mit der Zuweisung von Leistungsgruppen.

Die PpUGV stellt bereits ein eigenständiges Mindeststandard- und Sanktionssystem dar. Nichteinhaltungen führen schon heute zu finanziellen Sanktionen. Eine zusätzliche Berücksichtigung derselben Tatbestände im Rahmen der Leistungsgruppenzuweisung birgt das Risiko einer doppelten
Sanktionierung und ist insbesondere für große Krankenhausstandorte unverhältnismäßig, wenn temporäre oder stationsbezogene Abweichungen standortweite Auswirkungen entfalten können.

Zudem bestehen im Krankenhaus bereits zahlreiche Personal-, Besetzungs-, Qualifikations- und Nachweisvorgaben. Eine weitere additive Verschärfung würde nicht zur Entbürokratisierung beitragen, sondern die Komplexität der praktischen Steuerung erhöhen. Erforderlich ist daher keine zusätzliche isolierte Vorgabe, sondern eine systematische Harmonisierung bestehender Regelungslogiken.

Eine bundesweit einheitliche Pflegeklassifikation kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, sofern sie nicht als zusätzliche Dokumentationspflicht ausgestaltet wird, sondern als gemeinsame fachliche Datenbasis in bestehende digitale Dokumentations- und Datenstrukturen integriert wird. Sie kann Pflegebedarf, pflegerische Interventionen, Komplexität, Qualifikationsanforderungen und pflegesensitive Ergebnisse besser abbilden und damit die Entwicklung geeigneter Qualitätsindikatoren unterstützen.

Pflegebezogene Qualitätskriterien sollten gemeinsam mit der Pflegeprofession weiterentwickelt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Pflegequalität nicht auf Mindestbesetzung reduziert wird. Geeignete Indikatoren müssen Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität, Pflegebedarf, Kompetenz- und Qualifikationsmix sowie pflegesensitive Prozess- und Ergebnisqualität abbilden. Akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen und APN-Rollen sollten dabei sichtbar gemacht und systematisch einbezogen werden, ohne neue starre Nachweis- und Sanktionsmechanismen zu schaffen.

Der VPU e.V. fordert die Berücksichtigung pflegebezogener Qualitätsaspekte bei der Zuweisung von Leistungsgruppen, jedoch ohne Doppelbestrafung und ohne additive Bürokratisierung.

Schlussfolgerung

Die im Papier formulierten fünf Reformpunkte stoßen in den Universitätskliniken Deutschlands auf erhebliche Irritation und Kritik. Zwar begrüßt der VPU e. V. ausdrücklich das Ziel, Bürokratie abzubauen, Datenstrukturen zu vereinheitlichen und Pflege perspektivisch über ein bundeseinheitliches Klassifikationssystem sichtbarer zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass zentrale pflegerische Finanzierungs-, Sicherungs- und Steuerungsinstrumente ohne tragfähige Alternative aufgegeben werden.

Insbesondere die Reintegration des Pflegebudgets in das DRG-System ist nur vertretbar, wenn pflegerische Leistungen eigenständig klassifiziert, bewertet und zweckgebunden refinanziert werden. Pflegepersonaluntergrenzen bleiben als rote Linie für ein Mindestmaß an Fachpersonal erforderlich, eignen sich jedoch weder als Personalbemessungsinstrument noch als alleiniger Qualitätsmaßstab. Eine ersatzlose Abschaffung verbindlicher Pflegepersonalbemessung zugunsten einer undefinierten „Generalnorm“ ist daher abzulehnen.

Die PPR 2.0 sollte in der aktuellen Debatte nicht vorschnell aufgegeben, sondern auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt und zugleich in Richtung einer einheitlichen Pflegeklassifikation sowie einer leistungsorientierten Abbildung pflegerischer Versorgung eingeordnet werden. Pflegebezogene Qualitätskriterien und Anforderungen bei Leistungsgruppen müssen bestehende Personal-, Besetzungs-, Qualifikations- und Nachweisvorgaben harmonisieren, Doppelbestrafung vermeiden und dürfen keine zusätzliche Parallelbürokratie erzeugen. Die verbindliche Einbindung der Profession Pflege ist mehr denn je notwendig.