Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU e.V.) vertritt als Managementverband die Interessen seiner Mitglieder auf fachlicher und berufspolitischer Ebene und setzt sich für die Positionierung und Weiterentwicklung der professionellen Pflege in den Universitätskliniken sowie für einen Dialog mit Politik und Gesellschaft ein. Der VPU e.V. nimmt im Folgenden Stellung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen im Land Niedersachsen.
Rahmenbewertung
Der VPU e.V. sieht in der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung bestehender Hochschulstrukturen. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die vorgesehenen Maßnahmen zur besseren Unterstützung von Studierenden mit Pflegeverantwortung sowie zur Stärkung von Diskriminierungsschutz und Diversität. Darüber hinaus sind auch die Ansätze zur Modernisierung der Hochschulstrukturen, zur Stärkung der strategischen Handlungsfähigkeit sowie zur Weiterentwicklung von Karrierewegen ausdrücklich zu begrüßen.
Parallel sieht der VPU e.V. einen wesentlichen Mangel im vorliegenden Regierungsentwurf. Aus pflegefachlicher Perspektive ist kritisch festzustellen, dass das Pflegemanagement auf Vorstandsebene der Hochschulmedizin nicht in die zentralen Leitungs- und Entscheidungsstrukturen eingebunden ist. Insbesondere dort, wo grundlegende Entscheidungen zur Krankenhausversorgung, Versorgungsqualität, Personalentwicklung, Innovation sowie Patient:innensicherheit getroffen werden, ist die Einbindung pflegerischer Expertise aus Sicht des VPU e.V. unerlässlich. Die aktuelle Ausgestaltung bleibt damit hinter den Anforderungen einer zukunftsorientierten Hochschul- und Krankenhaussteuerung deutlich zurück.
Die nachfolgende Argumentation bezieht sich ausschließlich auf den Aspekt der pflegerischen Vertretung im Vorstand.
Zu den Regelungen im Einzelnen
Zu Artikel 1 Nr. 63 (§ 63b NHG): Vorstände der Hochschulkliniken (Zuständigkeitsressorts)
Der Regierungsentwurf sieht abgegrenzte Zuständigkeitsbereiche innerhalb der Vorstände vor. Der
Vorstand besteht jeweils aus:
1. „einem Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Forschung und Lehre, das bei der
Universitätsmedizin Göttingen zugleich die oder der Vorstandsvorsitzende und bei der Medizinischen
Hochschule Hannover zugleich Präsidentin oder Präsident ist“
2. „einem Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Krankenversorgung, das bei der Universitätsmedizin Göttingen zugleich die Ärztliche Direktorin oder der Ärztliche Direktor und bei der Medizinischen Hochschule Hannover zugleich Vizepräsidentin oder Vizepräsident ist, und“
3. „einem Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Wirtschaftsführung und Administration, das bei der Universitätsmedizin Göttingen zugleich die Kaufmännische Direktorin oder der Kaufmännische Direktor und bei der Medizinischen Hochschule Hannover zugleich Vizepräsidentin oder Vizepräsident ist.“
Dies ist aus Sicht des VPU e.V. nicht sachgerecht.
Die Krankenhausversorgung ist ohne die professionelle Pflege nicht denkbar. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, die Pflege als eigenständigen und gleichberechtigten Verantwortungsbereich mit den anderen Ressorts im Vorstand zu verankern.
Patient:innensicherheit, Governance und Versorgungsqualität
Pflegefachpersonen tragen eine zentrale Verantwortung für die kontinuierliche Versorgung, die Patient:innensicherheit und die Qualität der Behandlung. Internationale Studien zeigen, dass eine bessere pflegerische Personalausstattung, ein gutes Arbeitsumfeld und eine starke pflegerische Führung mit niedrigeren Mortalitätsraten, weniger Komplikationen und einer höheren Patient:innenzufriedenheit verbunden sind.
Auch aus Governance-Perspektive ist die Einbindung pflegerischer Expertise unerlässlich. Leitungsgremien mit klinischer und pflegerischer Kompetenz erreichen nachweislich bessere Qualitätsindikatoren. Da Pflege nahezu alle relevanten Qualitätsdimensionen beeinflusst, darunter Infektionsprävention, Versorgungsqualität, Patient:innenzufriedenheit und Personalbindung, sollte ihre Perspektive auf Vorstandsebene verbindlich vertreten sein.
Pflege ist zugleich ein wesentlicher Faktor für Wirtschaftlichkeit. Eine hohe Pflegequalität trägt zur Reduktion von Komplikationen, zu kürzeren Verweildauern und geringeren Wiederaufnahmeraten bei und erzeugt damit messbare ökonomische Vorteile. Darüber hinaus ist die pflegerische Leitung maßgeblich an interprofessioneller Koordination, Personalentwicklung, Qualifizierung sowie an der Umsetzung von Digitalisierungs- und Innovationsprozessen beteiligt.
Fachpersonensicherung
Die Pflege stellt die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen dar und ist für die stationäre Versorgung unverzichtbar. Angesichts des bestehenden Fachpersonenbedarfs ist es erforderlich, pflegerische Expertise in strategische Personalentscheidungen einzubinden. Organisationen mit starker pflegerischer Führung weisen nachweislich geringere Fluktuationsraten und eine höhere Arbeitszufriedenheit auf. Internationale Organisationen fordern deshalb ausdrücklich die Einbindung pflegerischer Führung in Entscheidungsprozesse, etwa im Rahmen des ANCC-Magnet-Programms.
Universitätsauftrag: Forschung und Innovation
Universitätskliniken sind zentrale Orte pflegewissenschaftlicher Forschung und Innovation. Entwicklungen wie Advanced Practice Nursing (APN), Digital-Health-Anwendungen und neue Versorgungsmodelle entstehen im direkten Patient:innenumfeld und erfordern eine enge Zusammenarbeit von Praxis, Wissenschaft und strategischer Steuerung.
Damit diese Entwicklungen nachhaltig etabliert werden können, braucht die Pflegedirektion eine entsprechende strategische Verankerung sowie Ressourcen- und Entscheidungskompetenz auf Vorstandsebene. Nur so kann der gesetzliche Auftrag von Universitätskliniken in Forschung, Lehre und Krankenversorgung auch im Bereich Pflege umfassend erfüllt werden.
Strukturelle Einordnung
Die pflegefachliche Leitung ist ein tragender Bestandteil moderner Krankenhausgovernance. In vielen Bundesländern ist die Pflegedirektion bereits als fester Bestandteil der Vorstandsstruktur etabliert.
Vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels im Gesundheitswesen ist es erforderlich, die Pflegeprofession auch auf Vorstandsebene verbindlich und stimmberechtigt zu verankern.
Formulierungsvorschlag zu § 63b Satz 4 Buchstabe d) Nr. 4 (Ergänzung)
Aus den dargestellten fachlichen und strukturellen Erwägungen heraus fordert der VPU e.V. die gesetzliche Verankerung der Pflegedirektion als gleichberechtigtes weiteres Vorstandsmitglied neben einem Mitglied für Forschung und Lehre, einem Mitglied für Krankenversorgung sowie einem Mitglied für Wirtschaftsführung und Administration.
Der VPU e.V. bekräftigt den Ergänzungsvorschlag des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe – DBfK Nord West (01.04.2026):
4. „einem Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Pflege, das bei der Universitätsmedizin Göttingen zugleich die Pflegedirektorin oder der Pflegedirektor und bei der Medizinischen Hochschule Hannover zugleich Vizepräsidentin oder Vizepräsident ist“
Forderung des VPU e.V.
Der VPU e. V. sieht im vorliegenden Regierungsentwurf eine strukturelle Lücke in der Leitungsstruktur
der Hochschulmedizin. Gefordert wird die verbindliche und flächendeckende Einbindung der
Pflegedirektion mit Sitz und Stimmrecht in den Vorständen bzw. höchsten Entscheidungsgremien aller
Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen.
Die Pflegedirektion muss dabei:
• einen eigenen Verantwortungsbereich im Vorstand (Ressort) vertreten,
• gleichberechtigt an strategischen Entscheidungen mitwirken
• sowie über entsprechende Ressourcen- und Budgetverantwortung verfügen.
In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz sowie in den langjährig etablierten Strukturen in Nordrhein- Westfalen, Bayern und Hamburg ist eine entsprechende Einbindung bereits erfolgreich umgesetzt und strukturell verankert.
Eine Hochschulmedizin ohne pflegefachliche Vertretung auf Vorstandsebene ist vor dem Hintergrund der Gesamtschau der Argumente nicht mehr zeitgemäß. Die verbindliche Einbindung der Pflegedirektion ist notwendig, um Qualität, Patient:innensicherheit, Innovation und nachhaltige Personalentwicklung zu gewährleisten. Sie entspricht internationalen Standards sowie bewährter nationaler Praxis moderner Hochschulmedizin.